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AUFLÖSUNG EINER FILIALE

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Wir verantworten uns auch auf die Schließung der Filiale.

Manchmal führt eine ungünstige Situation dazu, dass die Muttergesellschaft beschließt, den brasilianischen Markt zu verlassen und ihre Tochtergesellschaft zu schließen. In diesen Fällen unterstützen wir unseren Kunden mit administrativen Dienstleistungen und übernehmen die notwendigen Mandate während der Abbauphase bis zur Schließung des Unternehmens.

 

Die folgenden Rechtspositionen sind für die Schließung einer Tochtergesellschaft zwingend erforderlich und müssen in der Satzung festgelegt und im Handelsregister eingetragen werden:

 

  • Der vom ausländischen Gesellschafter bevollmächtigte Vertreter, der per Beschluss die Auflösung der Tochtergesellschaft bei der örtlichen Steuerbehörde einreicht;

  • Der von den Aktionären ernannte Liquidator welcher befugt ist die Verbindlichkeiten des Unternehmens zu begleichen, die Vermögenswerte des Unternehmens in Bargeld umzuwandeln und das Unternehmen zu schließen. Außerdem muss dieser die Bücher des Unternehmens mindestens für fünf Jahre aufbewahren und das Unternehmen vor dem Bundessteueramt und dem Arbeitsministerium vertreten.

Erfahren Sie mehr über unsere Beratung für ausländische Unternehmen

BETREUUNG BEI DER NIEDERLASSUNG
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RECHTLICHE VERTRETUNG
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ADMINISTRATIVE VERWALTUNG
Gestão Administrativa
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