RECHTLICHE VERTRETUNG
Gesetzliche Anforderungen damit eine Tochtergesellschaft operativ werden kann.
Für die Gründung einer brasilianischen Tochtergesellschaft (Ltda bzw. deutsche GmbH) sind zwei Rechtspositionen obligatorisch, welche durch eine natürliche Person mit Wohnsitz in Brasilien übernommen werden.
Zunächst müssen die ausländischen Anteilseigner über Statuten oder in einem separaten Dokument einen Bevollmächtigten bestellen, der sie vor den brasilianischen Gerichts- und Steuerinstanzen vertritt.
Ebenfalls obligatorisch ist die Eintragung im Handelsregister des im Gesellschaftervertrags ernannten Geschäftsführer. Der "Administrator" haftet für das Unternehmen vor den Bundesbehörden und dem Finanzamt.
Unser geschäftsführender Partner übernimmt die Rechtspositionen die gesetzlich vorgeschrieben sind um eine Tochtergesellschaft in Brasilien zu betreiben. Die Zuständigkeiten umfassen:
-
Übernahme des Bevollmächtigungsmandates für die ausländischen Gesellschafter
-
Haftung für die brasilianische Filiale als Geschäftsführer/Administrator.
Die rechtliche Verantwortung für die Tochtergesellschaft umfasst nicht die operative Leitung der Tochtergesellschaft. Um jedoch sicherzustellen, dass die lokalen Anforderungen erfüllt werden, bieten wir administrative Verwaltungsdienste in Form von BackOffice BPO an.
Die Gründung einer brasilianischen „Limitada“ hat den Vorteil, dass die Muttergesellschaft volle Entscheidungsbefugnis über das Geschäft in Brasilien hat, und zwar:
-
Der im Gesellschaftsvertrag ernannte Administrator ist nicht derselbe wie der CEO. Dies garantiert einen überwachten Vier-Augen-Prinzip
-
Der gesetzliche Vertreter handelt nur nach schriftlicher Anweisung der ausländischen Geschäftsführung
-
Alle lokale Verträge werden vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnet und haben volle Gültigkeit nach brasilianischem Recht
-
Die Einstellung von Mitarbeitern erfolgt gemäß dem brasilianischen Arbeitsgesetz
-
Alle Produkte und Lizenzen werden unter dem Firmennamen des gegründeten Unternehmens registriert.